Treppenlift als Krankheitskosten – was ist absetzbar?

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Das Treppensteigen ist für alte, kranke oder körperlich eingeschränkte Menschen oft eine Belastung. Ein Treppenlift ist hier eine oft gewählte Lösung. Mit ihm können ganze Stockwerke problemlos überwunden werden. Der Vorteil des Treppenlifts ist dabei, dass für den Einbau relativ wenige bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen.

Die medizinische Notwendigkeit eines solchen Gerätes ist Voraussetzung, um einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Die Anschaffungskosten müssen eine sogenannte außergewöhnliche Belastung darstellen. Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen an den Nachweis der Erforderlichkeit zu stellen sind.

Bisher wurden die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts in der Regel als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wobei die Finanzverwaltung eine zumutbare Belastung angesetzt hat. Nun war jedoch einige Zeit umstritten, ob zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss oder nicht.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift? Wann gilt dieser als außergewöhnliche finanzielle Belastung? Diese und alle weitere wichtige Fragen wollen wir im Folgenden klären. Weiterführenden Informationen hierzu finden Sie außerdem auf https://www.treppenliftdirekt.de/treppenlift-krankenkasse/

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung zahlt unter Umständen einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts. Der Zuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn der Antragsteller über eine Pflegestufe verfügt – egal welche. Der Antrag kann formlos bei der jeweiligen Pflegeversicherung gestellt werden.

Im Zuge des Antrags ist zu begründen, warum es sich um eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes handelt. Hinsichtlich der anfallenden Kosten muss ein Kostenvoranschlag für den Einbau des Treppenlifts beigefügt werden. Somit sollten Sie den Treppenlift zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekauft, aber schon mit einem Händler bzw. Hersteller gesprochen haben.

Werden alle Kosten übernommen?

Die Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Mehr als 4000 Euro kann und sollte die Pflegeversicherung nicht übernehmen – dies ist das Maximum. Gerade bei teureren Treppenliften, für etwa besonders steile oder kurvige Treppen, kann sich der Eigenanteil schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Im Zweifelsfall ist eine zusätzliche Finanzierung neben der Leistung der Pflegeversicherung ratsam und notwendig. Hierfür können klassische Kreditinstitute oder auch andere Institutionen in Anspruch genommen werden, abhängig von ihrer persönlichen Situation und Präferenz. 

Wann werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erstattet die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts leider nicht. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen die Krankenkassen nur solche Hilfsmittel bezahlen, die vom Patienten direkt benutzt und getragen werden können. Treppenlifte fallen nicht unter diese Kategorisierung, Diese zählen als eine bauliche Veränderung und gehören daher nicht zum Gerätekatalog. Aus diesem Grund können die Kosten für einen Lift nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Als Argument dafür wird das Beispiel eines Umzugs angeführt. In diesem Fall verliert der Patient das Gerät und kann es nicht mehr nutzen. Wie schon genannt, gibt jedoch andere Stellen, die den Einbau eines Treppenlifts bezuschussen oder sogar die Kosten komplett übernehmen.

Weitere Kostenträger für die Kostenübernahme

Die Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung sind nicht die einzigen Kostenträger, die beim Kauf eines Treppenlifts für eine Kostenübernahme in Frage kommen, wir wollen an dieser Stelle noch kurz auf weitere Möglichkeiten eingehen. Wenn beispielsweise ein Arbeitsunfall passiert, der Sie körperlich beeinträchtigt, können die Treppenlift Kosten ganz oder anteilig von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Bei einem Unfall, der von Dritten verursacht wurde, übernimmt unter Umständen der gegnerische Haftpflichtversicherer die anfallenden Kosten.

Grundsätzlich sind aber auch andere Kostenträger interessant. Hierzu zählen z.B. Sozial- und Versorgungsämter, wie die Agentur für Arbeit. Eine ausführliche Beratung vor dem Kauf eines Treppenlifts sollte diese Möglichkeiten abdecken. Informieren Sie sich ausgiebig über unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten und kombinieren Sie unter Umständen sogar welche. In der Regel sind die Treppenlift Anbieter entsprechend geschult und haben Erfahrung in der Kostenübernahme.